03/03/2025
Wirtschaft & Steuern

03/2025: Förderungen für Photovoltaikanlagen

Das beiliegende Rundschreiben soll eine kurze Übersicht über die Förderungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für Unternehmen geben.

 

1.1           Steuerguthaben „Transizione 5.0“ für Photovoltaikanlagen

Für das bereits im Jahr 2024 eingeführte Steuerguthaben „Transizione 5.0“, welches die Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen fördert, ist diese Begünstigung auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

 

Folgende Voraussetzungen sind für eine Inanspruchnahme notwendig:

 

-       Investition für in Italien befindliche Produktionsstätten im Zeitraum 2024 oder 2025;

-       Verbindung mit dem Produktionssystem oder dem Versorgungsnetz des Unternehmens;

-       Verringerung des Energieverbrauches der Produktionsstätte von mindestes 3% oder des Energieverbrauches der von der Investition betroffenen Produktionsprozesse von mindestens 5%.

 

Zu den förderfähigen Innovationsprojekten, die eine Verringerung des Energieverbrauchs ermöglichen, gehört die Investition in Anlagen die Selbsterzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch, mit Ausnahme von Biomasse, einschließlich Anlagen zur Speicherung der erzeugten Energie.

 

Spezifische Voraussetzungen für die Herkunft der Module und Ausmaß der Förderung

 

In Bezug auf die Selbsterzeugung und den Eigenverbrauch von Energie aus Sonnenenergie ist zu berücksichtigen, dass nur Anlagen mit Photovoltaikmodulen gefördert werden, welche:

 

-     in der EU hergestellte Module mit einem Wirkungsgrad auf Modulebene von mindestens 21,5% haben und bei Genehmigung mit einer Berechnungsgrundlage von 130 Prozent der Kosten gefördert werden;

-     Photovoltaik-Module mit in der EU hergestellten Zellen mit einem Wirkungsgrad auf Zellebene von mindestens 23,5% haben und bei Genehmigung mit einer Berechnungsgrundlage von 140 Prozent der Kosten gefördert werden;

-     in der EU hergestellte Module, die aus in der EU hergestellten Silizium-Heteroübergangszellen oder Tandemzellen bestehen und einen Zellwirkungsgrad von mindestens 24% haben und bei Genehmigung mit einer Berechnungsgrundlage von 150 Prozent der Kosten gefördert werden. 

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