30/03/2015
Wirtschaft & Steuern
08/2015: Reverse Charge ab 2015
Abgrenzung des Anwendungsbereichs „altes“ und „neues“ Reverse Charge
Die aktuellen Bestimmungen kennen im Bauwesen nun zwei Anwendungsbereiche des Reverse Charge:
- Reverse Charge im Bau für Unterwerkverträge im Bausektor (bzw. Sektion F der Liste der Tätigkeitskodexe Ateco 2007).
- Reverse Charge für Installation, Fertigstellung, Abbruch und Reinigung im Zusammenhang mit Gebäuden.
Diese Unterscheidung wurde, frei übersetzt, in den Bestimmungen (Art. 17 lit. a) und a-ter) DPR 633/72) folgendermaßen festgelegt, d.h. in das Reverse Charge fallen folgende Leistungen:
- a) von Unterwerknehmern im Bausektor erbrachte Dienstleistungen und Arbeitsleistungen, verschieden von jenen aus Buchstaben a-ter), sofern sie an Baufirmen, Werknehmer oder Unterwerknehmer im Bausektor erbracht wurden.
- a-ter) Dienstleistungen in Zusammenhang mit Reinigung, Abbruch, Installation von Anlagen und Fertigstellung in Bezug auf Gebäude.