14/03/2025
Wirtschaft & Steuern
04/2025: Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen
Das Haushaltsgesetz 2024 hat für Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein müssen, die Verpflichtung eingeführt, Versicherungsverträge abzuschließen, um Schäden an Anlagevermögen abzudecken, die direkt durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Überflutungen und Hochwasser verursacht werden.
Die Verpflichtung gilt ab dem 31.03.2025, d.h. bis dahin muss eine solche Versicherung abgeschlossen sein.
Alle verpflichteten Unternehmen, die mindestens ein zu versicherndes Objekt besitzen, müssen nun eine Versicherung gegen Schäden durch katastrophale Ereignisse und Naturkatastrophen abschließen.