08/2024: Weihnachtsbonus - Neuerungen
Hiermit möchten wir Sie über die aktuellen Neuigkeiten zum Thema Weihnachtsbonus in Höhe von 100,00 Euro informieren:
Mit dem Rundschreiben Nr. 22/E vom 19. November 2024 hat die Agentur der Einnahmen nach den durch Art. 2 des Gesetzesdekrets Nr. 167/2024 eingeführten Änderungen zum sog. Weihnachtsbonus, die Richtlinien zur Auszahlung aktualisiert.
Die wichtigste Änderung betrifft insbesondere den subjektiven Anwendungsbereich der Bestimmung, da der Gesetzgeber eine Erweiterung der Begünstigten vorgesehen hat.
Es wurde nämlich festgelegt, dass der Weihnachtsbonus unbeschadet der anderen Voraussetzungen jenen Arbeitnehmern zusteht, die mindestens ein steuerlich zu Lasten lebendes Kind haben, auch wenn es unehelich geboren und anerkannt, adoptiert, oder in Pflege genommen wurde.