07/2024: Reduzierung der Steuerabsetzbeträge für Sanierungen ab 2025
Mit dem Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 plant die Regierung teils erhebliche Reduzierungen der Prozentsätze für die gängigen Steuerabsetzbeträge bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden.
Laut jetzigem Stand bleiben die Höchstlimits, wie beispielsweise die Schwelle von 96.000,00 Euro pro Immobilieneinheit für den Bonus für Sanierung und außerordentliche Instandhaltung unverändert. Die angewandten Sätze für die verschiedensten Sanierungsmaßnahmen reduzieren sich hingegen in den kommenden beiden Jahren auf bis zu 30 Prozent. Neu ist dabei unter anderem die Unterscheidung zwischen Erst- oder Zweitwohnung.
Zu beachten ist außerdem, dass einige Begünstigungen, wie der Bonus für die Instandhaltung von Grünanlagen, wahrscheinlich nicht mehr verlängert werden. Andere Steuerabsetzbeträge, wie der Bonus für den Abbau von architektonischen Barrieren, dürften zumindest für 2025 wieder anwendbar sein.