03/2023: Arbeits-Dekret und weitere arbeitsrechtliche Neuerungen
Kürzlich wurde das Gesetzesdekret Nr. 48/2023 (sog. Arbeits-Dekret), in Kraft seit 5. Mai 2023, erlassen. Die diesbezüglich wichtigsten Themen sowie weitere Neuerungen arbeitsrechtlicher Natur werden nachfolgend erläutert:
1.1 Reduzierung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer
1.2 Sachzuwendungen („fringe benefit“) für Arbeitnehmer mit steuerlich zu Lasten lebenden Kindern
1.3 Befristete Arbeitsverhältnisse
1.4 Gelegentliche Mitarbeit (PrestO – ex Voucher) in den Sektoren Tourismus und Heilbäder/Thermen
1.5 Begünstigungen bei Neueinstellungen
1.6 Vereinfachung der Informationspflicht bei neuen Arbeitsverträgen
1.7 Verwaltungsstrafen bei Unterlassung der Beitragszahlungen (Sozialabgaben)
1.8 Finanzielle Sozialhilfe – „assegno di inclusione”
2.1 Obligatorischer Vaterschaftsurlaub
2.2 Sommerpraktika in der Provinz Bozen
2.3 Verstärkte Kontrollen im Tourismussektor in der Provinz Bozen
1. Neuerungen Arbeits-Dekret
1.1 Reduzierung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer
Die mit Haushaltsgesetz 2023 bestätigte Reduzierung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer wurde nun mit dem Gesetzesdekret Nr. 48/2023 insofern abgeändert, dass für den Zeitraum ab 1. Juli und bis zum 31. Dezember 2023 eine Beitragssenkung um weitere 4 Prozentpunkte beschlossen wurde. Davon ausgenommen ist die Berechnung der Begünstigung auf das 13. Monatsgehalt.
Daher gilt folgendes:
- bestehende Beitragsreduzierung von 3% wird auf 7% erhöht: gilt für Einkommen bis zu 25.000,00 € (monatlich bis zu 1.923,00 € brutto);
- bestehende Beitragsreduzierung von 2% wird auf 6% erhöht: für Einkommen bis 35.000,00 € (monatlich zwischen 1.923,00 € brutto und bis zu 2.692,00 €).
Diese zusätzliche Beitragsreduzierung hat positive Auswirkungen auf die Nettoentlohnung Ihrer Mitarbeiter:
- circa zwischen 50,00 € und 80,00 € monatlich bei einem Jahreseinkommen von bis zu 25.000,00 €;
- circa zwischen 90,00 € und 100,00 € monatlich bei einem Jahreseinkommen von bis zu 35.000,00 €.