18/05/2023
Arbeit & Lohn

03/2023: Arbeits-Dekret und weitere arbeitsrechtliche Neuerungen

Kürzlich wurde das Gesetzesdekret Nr. 48/2023 (sog. Arbeits-Dekret), in Kraft seit 5. Mai 2023, erlassen. Die diesbezüglich wichtigsten Themen sowie weitere Neuerungen arbeitsrechtlicher Natur werden nachfolgend erläutert:

1    Neuerungen Arbeits-Dekret

1.1     Reduzierung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer

1.2     Sachzuwendungen („fringe benefit“) für Arbeitnehmer mit steuerlich zu Lasten lebenden Kindern

1.3     Befristete Arbeitsverhältnisse

1.4     Gelegentliche Mitarbeit (PrestO – ex Voucher) in den Sektoren Tourismus und Heilbäder/Thermen

1.5     Begünstigungen bei Neueinstellungen

1.6     Vereinfachung der Informationspflicht bei neuen Arbeitsverträgen

1.7     Verwaltungsstrafen bei Unterlassung der Beitragszahlungen (Sozialabgaben)

1.8     Finanzielle Sozialhilfe – „assegno di inclusione”

2    Sonstige Neuerungen

2.1     Obligatorischer Vaterschaftsurlaub

2.2     Sommerpraktika in der Provinz Bozen

2.3     Verstärkte Kontrollen im Tourismussektor in der Provinz Bozen

1. Neuerungen Arbeits-Dekret

1.1 Reduzierung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer

Die mit Haushaltsgesetz 2023 bestätigte Reduzierung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer wurde nun mit dem Gesetzesdekret Nr. 48/2023 insofern abgeändert, dass für den Zeitraum ab 1. Juli und bis zum 31. Dezember 2023 eine Beitragssenkung um weitere 4 Prozentpunkte beschlossen wurde. Davon ausgenommen ist die Berechnung der Begünstigung auf das 13. Monatsgehalt.

Daher gilt folgendes:

- bestehende Beitragsreduzierung von 3% wird auf 7% erhöht: gilt für Einkommen bis zu 25.000,00 € (monatlich bis zu 1.923,00 € brutto);

- bestehende Beitragsreduzierung von 2% wird auf 6% erhöht: für Einkommen bis 35.000,00 € (monatlich zwischen 1.923,00 € brutto und bis zu 2.692,00 €).

Diese zusätzliche Beitragsreduzierung hat positive Auswirkungen auf die Nettoentlohnung Ihrer Mitarbeiter:

- circa zwischen 50,00 € und 80,00 € monatlich bei einem Jahreseinkommen von bis zu 25.000,00 €;

- circa zwischen 90,00 € und 100,00 € monatlich bei einem Jahreseinkommen von bis zu 35.000,00 €.

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