02/2023: Nachlass für Formfehler
Es wurde die Möglichkeit eingeführt, mit einer Zahlung von 200€ einen Nachlass für einige Formfehler zu erwirken. Die Fehler dürfen keine Auswirkung auf die Höhe der geschuldeten Steuer gehabt haben.
Die Abfindungszahlung beträgt 200€ pro Jahr für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum 31.10.2022.
Zu bezahlen ist die Abfindung bis zum 31.03.2023.
Die interessantesten Formfehler, für welche der Nachlass möglich ist, sind folgende:
· Verspätete Rechnungslegung und verspätete Versendung der Tagesinkassi, sofern diese sich nicht auf die fristgerechte MwSt. Abrechnung ausgewirkt haben.
o Bitte kontrollieren Sie ihre PEC Adresse, denn die Agentur der Einnahmen schickt derzeit Mitteilungen über die im Jahr 2022 verspätet versendeten Rechnungen und Tagesinkassi.
o Wurden die Fehler nicht bereits freiwillig berichtigt, so ist diese Nachlasszahlung eine günstige Alternative.
· Fehlerhafte Anwendung des Reverse Charge, sofern die MwSt. von einer der beiden Parteien korrekt abgeführt wurde.
o Dies betrifft in erster Linie alle Unternehmen im Bausektor, die sowohl im Verkauf als auch im Einkauf viele Rechnungen mit Reverse Charge ausstellen bzw. erhalten.
o Normalerweise beträgt die Strafe für falsche Anwendung des Reverse Charge 250€ pro Vergehen, mit der Nachlasszahlung von 200€ pro Jahr kann man ganze Jahre abfinden.
· Fehlerhafte periodengerechte Zuordnung von Erlösen oder Spesen, sofern sich dies nicht auf die Steuerschuld ausgewirkt hat.
o Dies betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften und ist eine Möglichkeit die periodenfremde Zuordnung von Spesen und Erlösen in der Bilanz bzw. Steuererklärung zu sanieren.