11/2022: Esterometro und Reverse Charge ab 01.07.2022
Ab 01.07.2022 treten die bereits im Haushaltsgesetz 2021 (L. 178/2020) enthaltenen neuen Bestimmungen zum sog. Esterometro in Kraft. Am 13.07.2022 veröffentlichte das Finanzamt ein erläuterndes Rundschreiben zu diesem Thema.
Der Esterometro wird ab 01.07.2022 zwar abgeschafft, nun müssen die Daten der Auslandsrechnungen jedoch im elektronischen Rechnungsformat übermittelt werden, und zwar innerhalb 15. des Monats nach Erhalt der Rechnung.
Bei den Einkaufsrechnungen wird durch die Übermittlung der Daten im Format der elektronischen Rechnung auch die mehrwertsteuerliche Integration bzw. Eigenrechnung erfüllt.
In Anbetracht des engen Zeitrahmens (Einreichung bis zum 15. des Monats nach Erhalt der ausländischen Rechnung) möchten wir jene Kunden, für die unser Büro den Esterometro versendet, bitten, uns die ausländischen Rechnungen monatlich bis spätestens zum 5. eines jeden Monats zu übermitteln. Wir benötigen lediglich einen Scan, den Sie per E-Mail an Ihre Sachbearbeiterin senden können.