19/05/2022
Wirtschaft & Steuern
10/2022: Steuerguthaben für die Spesen von Strom und Gas
Mit dem GD 21 vom 21.03.2022 wurden zwei Steuerguthaben eingeführt, und zwar für die Spesen für elektrische Energie und für Gas. Mit dem Rundschreiben 13 vom 13.05.2022 hat das Finanzamt einige Klarstellungen getroffen.
Das Guthaben gilt, vorbehaltlich neuerlicher Klärungen, erstmals nur für Unternehmen, nicht auch Freiberufler.