09/2022: Neue Verpflichtungen bei Umbaumaßnahmen
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 13 vom 25.02.2022 sind einige neue Verpflichtungen eingeführt worden, welche Baumaßnahmen mit einem Auftragswert von über 70.000 Euro betreffen und für die die Steuerabsetzbeträge für Sanierungsarbeiten in Anspruch genommen werden möchten.
1.1 Verpflichtungen und zeitliche Anwendung
Aus der Beauftragung, die meistens in Form eines Werkvertrages erfolgt, muss die Anwendung des gültigen nationalen Kollektivvertrages für das Baugewerbe durch den Auftragnehmer hervorgehen. Dessen Angaben muss in allen Rechnungen erfolgen, welche die Sanierungsmaßnahme betreffen und die für die Inanspruchnahme der Steuerabsetzbetrage von Relevanz sind.
Die neue Vorgabe gilt für sämtliche Baumaßnahmen, die mit Datum 27.05.2022 begonnen werden.
1.2 Verwendung und Abtretung der Steuerabsetzbeträge für Sanierungsmaßnahmen
Die oben genannten Verpflichtungen gelten für die Anwendung der gängigen Steuerabsetzbeträge für Sanierungsarbeiten, sowohl bei direkter Inanspruchnahme als auch bei Abtretung des Steuerguthabens an Dritte oder mittels Anwendung des Rechnungsrabattes.