02/2022: Einheitliche Kinderzulage – Informationsschreiben
Hiermit möchten wir Sie über die mit G.v.D. Nr. 230 vom 21. Dezember 2021 eingeführten Neuerungen im Bereich der ab 1. März 2022 gültigen einheitlichen Kinderzulage für zu Lasten lebende Kinder („assegno unico e universale per i figli a carico – AUU“) wie folgt informieren:
Die einheitliche Kinderzulage für zu Lasten lebende Kinder ist eine wirtschaftliche Leistung, die monatlich für den Zeitraum zwischen März eines jeden Jahres und Februar des darauffolgenden Jahres, an Familien, auf Grundlage der staatlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (ISEE), gewährt wird.
Die Kinderzulage steht auch dann zu, wenn keine ISEE-Erklärung eingereicht wird.
Die einheitliche Kinderzulage wird ab dem 1. März 2022 vom NISF/INPS ausgezahlt und daher entfallen ab diesem Zeitpunkt aufgrund einer allgemeinen Neuorganisation der Familienfürsorge, nachstehende Beihilfen:
- die Maßnahmen zur Unterstützung der Familie, die mit Gesetzesdekret Nr. 79/2021 eingeführt wurden;
- die Steuerabsetzbeträge für zu Lasten lebende Kinder unter 21 Jahren;
- die Familenzulagen.