30/11/2021
Wirtschaft & Steuern

31/2021: Neuerungen bei Steuerabsetzbeträgen für Sanierungen und deren Abtretung

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 157 vom 11.11.2021 („Decreto anti-frodi“), welches am 12.11. in Kraft getreten ist, hat die Finanzverwaltung einige restriktive Maßnahmen hinsichtlich der Anwendung und Abtretung der Steuerabsetzbeträge für Sanierungsarbeiten eingeführt. Mit dem Rundschreiben Nr. 16 vom 29.11.2021 hat zudem die Agentur der Einnahmen etliche Klarstellungen zu diesen Maßnahmen veröffentlicht, welche in diesem Rundschreiben kurz erläutert werden.
Gleichzeitig sieht der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 eine teilweise mehrjährige Fristverlängerung für die meisten Absetzbeträge unter bestimmten Voraussetzungen vor.

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