14/03/2021
Wirtschaft & Steuern

16/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 14 vom 13.03.2021

In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 14 vom 13.03.2021 zusammen. Diese ändert einige Bestimmungen der VO 10/2021.

Die Bestimmungen der vorhergehenden Verordnungen wurder weitgehend bestätigt, in wesentlichen Teilen jedoch abgeändert:

  • Die Unterscheidung in „rote“ Gemeinden wurde nun abgeschafft, d.h. auf dem gesamten Landesgebiet gelten ab 15.03 dieselben Maßnahmen;

  • Innerhalb des Gemeindegebietes kann man sich nun ohne Einschränkung bzw. Begründung bewegen, ausgenommen über die Osterfeiertage;

  • Ab 22.03 kann der Detailhandel wieder bis 18.00 Uhr öffnen, ausgenommen Samstag, Sonntag;

  • Für die Tage 03, 04, 05 April gelten wieder zusätzliche Einschränkungen (Bewegungsfreiheit,

    Detailhandel geschlossen, Dienste an der Person geschlossen).

    Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 15.03. bzw. 22.03 und bis zum 06.04.2021.

    Eigene Bestimmungen sind für die Osterfeiertage des 03, 04, 05 April vorgesehen.

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