09/03/2021
Wirtschaft & Steuern

14/2021: Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Freiberufler

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen einen Überblick über die von der Südtiroler Landesregierung vorgestellten neuen Unterstützungsmaßnahmen geben.
Sobald die Bestimmungen verabschiedet sind, werden wir die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Begünstigung prüfen und unsere Kunden, die ansuchen können, zeitnah darüber informieren.

1 VERLUSTBEITRÄGE

1.1 Anspruchsberechtigte

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Privatzimmervermieter, Urlaub auf dem Bauernhof, Gärtnereien, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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1.2 Voraussetzungen

- Einkommen 2019 oder 2020: unter 50.000 € bzw. 85.000 € für Unternehmen mit mindestens 2 Inhabern
- Mindestumsatz 2019: 10.000,00 €
- Rückgang Gesamtumsatz 01.10.2020 – 31.3.2021: mindestens 30%

Zugesagte Verlustbeiträge von Staat und Land werden mitberücksichtigt.

Für Neugründer gelten folgende Voraussetzungen: Tätigkeitsbeginn 2019-2020, kein Umsatzrückgang erforderlich, Mindestumsatz 1.000 € pro Monat.

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