12/02/2021
Wirtschaft & Steuern

08/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 07 vom 12.02.2021

In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 08 vom 12.02.2021 zusammen. Diese ergänzt die Verordnungen des Landeshauptmannes Nr. 1, 2, 3 und 6/2021 und verordnet, unter anderem,

  • Einige Einzelhandelstätigkeiten werden wieder eingeschränkt;

  • die Bewirtung durch Gastbetriebe mit Mensaverträgen oder Dienstleistungsverträgen sowie öffentliche Kantinen/Mensen werden ausgesetzt;

  • Pflicht der FFP2 Masken im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln;

  • Der Verkauf von Getränken zum Mitnehmen wird ausgesetzt;

  • Tätigkeiten der Schönheitspflege dürfen wieder ausgeübt werden;

    Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 14.02.2021 und bis zum 28.02.2021.

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