06/02/2021
Wirtschaft & Steuern
06/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 06 vom 06.02.2021
In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 06 vom 06.02.2021 zusammen. Diese ergänzt die Verordnungen des Landeshauptmannes Nr. 1, 2 und 3/2021 und verordnet, unter anderem,
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eine Eingschränkung der Bewegungsfreiheit außerhalb des Gemeindegebietes;
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die Aussetzung des Detailhandels, ausgenommen jenes der Anlage 1;
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die weitere Aussetzung der Tätigkeiten in der Gastronomie;
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die erneute Aussetzung der Dienstleistungen an der Person;
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die Aussetzung der Tätigkeit der Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken, die jedoch nun
Mensaleistungen erbringen dürfen.
Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 08.02.2021 und bis zum 28.02.2021.