28/01/2021
Wirtschaft & Steuern
05/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 02 vom 28.01.2021
In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 03 vom 28.01.2021 zusammen. Diese ergänzt die Verordnungen des Landeshauptmannes Nr. 01 vom 05.01.2021 und Nr. 02 vom 15.01.2021 und verordnet, unter anderem,
· die Aussetzung der Tätigkeiten in der Gastronomie
· erlaubt das personal training auch von mehreren Personen des selben Haushalts
· erlaubt die Skilehrerausbildung in den Skigebieten.
Die Verordnung gilt für ganz Südtirol in Teilen sofort und in Teilen ab dem 31.01.2021. Einige Bestimmungen bleiben bis zum 15.02.2021 in Kraft, andere auch darüber hinaus.