06/01/2021
Wirtschaft & Steuern
01/2021: Corona-Maßnahmen in Südtirol ab dem 07.01 - Verordnung LH 01 vom 05.01.2021
In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 01 vom 05.01.2021 zusammen.
Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 07.01.2021 und erlaubt fast allen Tätigkeiten die Wiederaufnahme.
Die grau hervorgehobenen Bereiche enthalten die Neuerungen der Verordnung Nr. 01/2021 gegenüber der Nr. 76/2020