17/2020: Unterstützungsmaßnahmen für Freiberufler mit eigener Kassa
Das Gesetzesdekret “Cura Italia” (G.D. 18/2020) ermöglicht es Freiberuflern, die in eigenen Berufsverzeichnissen eingetragen sind, für finanzielle Unterstützungsmaßnahmen sowie für Erleichterungen bei der Kreditgewährung anzusuchen. Weiters können sie auch in den Genuss des 300-Mio.-Fond für das Einkommen aus letzter Instanz kommen.
Der Antrag für die Gewährung von 600 Euro je eingeschriebenem Mitglied bis zur Erschöpfung des diesbezüglichen Fonds, kann auf der Internetseite der jeweiligen Pensionskasse eingereicht werden. Alle in den nachfolgend aufgelisteten Kassen eingeschriebenen Mitglieder können hierfür ansuchen.
Darüber hinaus haben die verschiedenen Pensionskassen der Freiberufler folgende sog. “politiche di welfare” genehmigt, die in die nachfolgenden drei Kategorien unterteilt werden können:
- Sofortmaßnahmen (z.B. Aussetzung von Zahlungen und Obliegenheiten);
- Hilfsmaßnahmen im Falle von Ansteckung mit oder Quarantäne wegen Covid-19;
- Hilfeleistungen bei eventuellen Problemen, z.B. bei Liquiditätsengpässen.
Die (zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Rundschreibens) ausgearbeiteten Wohlfahrtsmaßnahmen von Seiten der verschiedenen Pensionskassen sind nachfolgend zusammengefasst. Für weitere Einzelheiten sowie für neu eingeführte Maßnahmen bitten wir Sie, die jeweilige Internetseite zur Rate zu ziehen.