11/2020: Dekret "Salva economia" - Aufschub der Steuerzahlungen vom 16.03.2020
Mit dem noch im Entwurf befindlichen Dekret „Salva economia“ wird voraussichtlich der Aufschub aller Steuerzahlungen mit Fälligkeit 16.03.2020 vorgesehen, ausgenommen der Zahlungen für Steuerrückbehalte und die Einbehalte bezüglich der regionalen und kommunalen Zusatzssteuern.
Der Aufschub ist unterschiedlich, je nach Tätigkeit oder Umsatz des Steuersubjektes.
Auch aufgeschoben wurden alle steuerlichen Verpflichtungen fällig zwischen dem 08.03 und dem 31.05.2020, z.B. die Versendung der MwSt. Jahreserklärung usw.
Das Dekret selbst ist noch nicht definitiv, denn der Ministerrat tagt gerade noch. Sobald die definitive Version veröffentlicht wurde werden wir Sie erneut informieren.
1.1 Steuerrückbehalte Freiberufler und Vertreter
Freiberufler und Vertreter können den Auftraggeber anweisen, die Steuerrückbehalte für die zwischen dem 08.03 und 31.03.2020 ausbezahlten Erträge nicht zu tätigen.
1.2 Steuerliche Verpflichtungen, Versendungen
Die zwischen dem 08.03 und dem 31.05.2020 fälligen steuerlichen Verpflichtungen (z.B. Versendung der MwSt. Jahreserklärung usw) werden auf den 30.06.2020 verschoben.