09/2020: Verlängerung Steuerabsetzbeträge für 2020 und neuer Fassadenbonus
Steuerabsetzeträge für energetische Sanierungsmaßnahmen (65%)
Der Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden wird bis zum 31.12.2020 verlängert, wobei auch die verschiedenen Höchstlimits an Kosten unverändert bleiben.
Zu beachten ist, dass einzelne Maßnahmen, welche nur eine geringfügig bessere Energieeffizienz garantieren, wie bisher nur mehr in Höhe von 50% anstatt mit 65% gefördert werden. Dazu zählt beispielsweise der Austausch von Fenstern und von bestimmten Heizanlagen.
Unverändert bleiben auch die damit verbundenen Verpflichtungen, besonders die Erstellung der Dokumentation an die ENEA durch den zuständigen Techniker.
Abgeschafft wurde hingegen ab 2020 die Möglichkeit, diese Förderung in Form eines Rabatts vom Lieferanten direkt zu erhalten. Der Rabatt kann lediglich bestimmte für Arbeiten an Kondominien in Anspruch genommen werden.
Steuerabsetzbeträge für Sanierungen und außerordentliche Instandhaltungen (50%)
Der Steuerabzug für Sanierungen und außerordentliche Instandhaltungen an Wohngebäuden wird in Höhe von 50% ebenfalls bis zum 31.12.2020 verlängert, wobei bis zu diesem Zeitraum auch das Höchstlimit von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit gültig bleibt.
Zu beachten ist, dass die Abtretung des Guthabens ab 2020 ebenfalls nicht mehr möglich ist.