01/02/2017
Wirtschaft & Steuern
01/2017: Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2017
Das Haushaltsgesetz 2017 bestätigt das Steuerguthaben für Aufwendungen zum Zwecke der baulichen Renovierung, der energetischen Sanierung und des Kaufs von Möbeln und Elektrogeräten, welche von den Beherbergungsbetrieben in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 getragen werden.
Beherbergungsbetriebe können um ein Steuerguthaben in Höhe von 65% der geleisteten Ausgaben ansuchen. Von der Begünstigung betroffen sind künftig auch Betriebe welche Urlaub auf dem Bauernhof anbieten.