16/2016: Ersatzsteuer auf Ergebnisprämien und betriebliche Zusatzleistungen
Wie in unserem Rundschreiben 05/2016 bereits erwähnt, wurde mit Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015 (Stabilitätsgesetz 2016) die Pauschalbesteuerung von 10% auf variable Ergebnisprämien und Erträge aus Betriebsbeteiligungen definitiv wieder eingeführt. Außerdem wurde das System der betrieblichen Zusatzleistungen neu geregelt.
Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 wurde die begünstigte Ersatzsteuer von 10% auf variable Ergebnisprämien, die in Zusammenhang mit einer mess- und nachweisbaren Erhöhung von Produktivität, Ertragsfähigkeit, Qualität, Effizienz und Innovation (z.B. Steigerung der Produktion, Einsparung von Produktionsfaktoren, Qualitätsverbesserung von Produkten und Produktionsprozessen) an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, sowie auf Erträge aus Betriebsbeteiligungen laut Art. 2102 ZGB, definitiv wieder eingeführt.