12/01/2016
Arbeit & Lohn

03/2016: INAIL – Abschaffung der Führung des Unfallregisters

Mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand der Arbeitgeber zu vereinfachen, sieht der Art. 21, Absatz 4 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 151/2015 die Abschaffung der Pflicht zur Führung des Unfallregisters vor. Diese Maßnahme ist seit dem 23. Dezember 2015 in Kraft.Mit der Führung des Unfallregisters war jeder Arbeitgeber bis Ende letzten Jahres dazu verpflichtet, in chronologischer Reihenfolge all jene Unfälle im Unfallregister einzutragen, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens einem Tag (zusätzlich zum Unfalltag) nach sich geführt haben, um somit ein Übersichtsdokument zu den Unfällen innerhalb des Betriebes zu schaffen.

PDF herunterladen