03/2015: Rechnungen an die öffentliche Verwaltung im Split Payment
Eine wichtige Klarstellung wurde in Bezug auf die in den entsprechenden Rechnungen zu tätigende Anmerkung gegeben. Die dem split payment unterliegenden Rechnungen müssen die Anmerkung „scissione dei pagamenti“ enthalten (in Deutsch könnten Sie folgende Anmerkung verwenden „scissione dei pagamenti – Spaltung der Zahlungen“, es genügt jedoch die Angabe auf Italienisch).
In Folge eine Zusammenfassung der neuen Bestimmungen, integriert mit den Klarstellungen aus ob genanntem Dekret.
Rechnungen an die Öffentliche Verwaltung – split payment
Das Stabilitätsgesetz 2015 sieht für die ab dem 01. Januar 2015 getätigten Lieferungen und Leistungen an die öffentliche Verwaltung vor, dass die Zahlung der Rechnungen mit dem sog. „split payment“ vorgenommen werden muss. Das split payment besteht darin, dass die öffentliche Verwaltung als Rechnungsempfänger zum Schuldner der Mehrwertsteuer wird und diese direkt an das Finanzamt zahlt und nicht dem Rechnungssteller; diesem wird nur die Mehrwertsteuergrundlage überwiesen.